Beiträge

Beitragsordnung

Nach bestätigter Beitragsordnung des SV Lichtenberg 47 – Abteilung Tischtennis vom 12.11.2020 gelten die folgenden Beiträge ab dem 1. Halbjahr 2021.
Die Beiträge sind für ein halbes Jahr in den Monaten Januar und Juli zu entrichten.

Hier findet ihr unsere Beitragsordnung für 2021 als Schaubild zum hoffentlich einfacheren Verständnis.

Rabatt durch vorzeitige Zahlung
Beiträge, die bis zum 20. Januar für das erste Halbjahr und bis zum 20. Juli für das zweite Halbjahr überwiesen werden, betragen 75 € (jeweils 1 Monat Rabatt). Beiträge, die bis zum 20. Januar für ein ganzes Jahr überwiesen werden, betragen 135 € (3 Monate Rabatt).

Anträge auf Beitragsermäßigung
Anträge auf Beitragsermäßigung für Rentner, Pensionäre, Azubis und Studenten, Erwerbslose, geringfügig Beschäftigte o.ä. (Halbjahresbeitrag von 60€) sind mindestens 15 Tage vor Beginn des Halbjahres (15.12. sowie 15.06.), für welches die Beiträge gezahlt werden, beim Kassenwart einzureichen, damit über den Antrag vor Zahlung entschieden werden kann.
Rentner und Pensionäre können einen Dauerantrag an die Abteilungsleitung stellen!
Beiträge, die bis zum 20. Januar durch Rentner, Pensionäre, Azubis, Studenten, Erwerbslose, geringfügig Beschäftigte o.ä. für ein ganzes Jahr überwiesen werden, betragen 110 Euro (1 Monat Rabatt, Anträge bis 15.12. des Vorjahres).

Fördermitglieder
Beiträge für Fördermitglieder betragen bei jährlicher zahlweise mindestens 60 € (5 € je Monat). Darüber hinaus gezahlte Beiträge werden als Förderbeitrag verbucht. Fördermitglieder nehmen nicht am Spielbetrieb und nicht am Training teil. Die Abteilungsleitung entscheidet über den Status Fördermitglied auf Basis der vorjährigen Aktivität im Verein. Fördermitglieder werden als passive Mitglieder betrachtet.

Mahnungswesen
Eine Erinnerung/Mahnung auf Beitragsrückstand, die nicht schriftlich erfolgen muss, wird im Folgemonat (Februar und August) des Zahlungstermins durch ein Abteilungsleitungsmitglied durchgeführt! Wird innerhalb von vier Wochen nach der Erinnerung/Mahnung durch die Abteilungsleitung ein Beitragsrückstand nicht ausgeglichen, erfolgt eine schriftliche Mahnung für die eine Verzugsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben wird und der vorläufige Entzug der Spielberechtigung! Eine dritte Mahnung wird nach weiteren vier Wochen durch das Präsidium erstellt, für die dann eine Verzugsgebühr in Höhe von 10,- € erhoben wird. Nach weiteren 4 Wochen entscheidet die Abteilungsleitung mit dem Präsidium über die Einleitung eines gerichtliches Mahnverfahren.

Kontodaten

KontodatenAngaben
Begünstigter:Lichtenberg 47
IBAN:DE63 1002 0890 0356 3787 68
BIC:HYVEDEMM488
Kontonummer:356378768
Bankleitzahl:10020890
Kreditinstitut:HypoVereinsbank Berlin
Verwendungszweck:Nummer des Mitglieds in DFBnet, Name des Mitgliedes, Tischtennis, Beitrag, Zeitraum, eventuell Aufnahmegebühr (bitte alle Punkte angeben!)

Einzugsermächtigung / Lastschriftverfahren
Sofern die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, werden die Mitglieder gebeten, vorzugsweise die Beiträge über ein Lastschriftmandat einziehen zu lassen.