Regelungen für den Trainingsbetrieb (Erwachsene)

Liebe Mitglieder,
da die Halle wieder für den Trainingsbetrieb geöffnet wurde möchten wir euch über die aktuellen Regelungen informieren. Die folgenden Zeilen gelten nur für den Trainingsbetrieb der Erwachsenden.

1. Anzahl an Personen in der Halle: Derzeit können maximal 10 Personen gleichzeitig am Training teilnehmen, auch wenn unter den Trainierenden geimpfte/genesene Sportler anwesend sind.

2. Testpflicht: Grundsätzlich (d.h. es gibt Ausnahmen) hat jeder Sportler einen negativen Test vorzuweisen. Es muss ein negatives Coronatest-Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorliegen. Es ist ein zertifizierter Test anzuwenden.

3. Testdurchführung via Selbsttest: Es reicht ein zertifizierter Selbsttest, der im 4-Augen-Prinzip durchgeführt wurde. Für die Dokumentation wurde seitens Senat ein Vordruck entworfen, der vor der Teilnahme am Training vorzulegen ist. Link: LSB-Testprotokoll

Anmerkung Abteilungsleitung TT: Welcher Test hierfür genau als zertifiziert gilt geht aus dem Internetauftritt des LSB nicht hervor. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat auf seiner Seite entsprechende Listen. Außerdem muss eine zweite volljährige Person bei der Testdurchführung anwesend sein und für die ordnungsgemäße Durchführung unterschreiben (4-Augen-Prinzip). Wenn vor Trainingsbeginn an der Halle ein Selbsttest durchgeführt werden soll, dann kann für denjenigen unter Umständen das Training verspätet beginnen, da die Tests meist eine Wartezeit von 15 Minuten haben.

4. Testdurchführung via Testzentrum: Natürlich können auch Testergebnisse von offiziellen Testzentren oder Teststationen vorgelegt werden.

5. Testbefreiung: Seit dem 1. Mai 2021 sind Menschen in bestimmten Fällen von der Pflicht befreit, das Testangebot wahrzunehmen, wenn sie

  • mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft sind und die finale Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  • genesen sind nach einer Infektion mit dem Coronavirus:
    a) und ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion nachweisen können und die mindestens eine Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben,
    b) als genesene Personen gelten, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus nachweisen können.

6. Hygienekonzept: Das bisher veröffentlichte Konzept gilt weiterhin.

Zusammenfassung: Wenn ihr nicht von der Testpflicht ausgenommen seid, macht ihr den Hygieneverantwortlichen das Leben am Leichtesten, wenn ihr euch in einem Testzentrum testen lasst. Hier wird sichergestellt, dass ein zertifizierter Test richtig durchgeführt wurde, Papierkram fällt weg und euer Geldbeutel wird geschont.

Die aktuelle Regelung in voller Gänze findet ihr unter: lsb-berlin.net

Mit sportlichem Gruß
Konrad